Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. erfahren. Davon betroffen ist ein Onlineshop-Betreiber im Handelsbereich „B2C“ (Verkauf an Privatpersonen). 

Gerügt werden Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch die Höhe der angesetzten Vertragsstrafe ist zu prüfen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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