VSM Deutschland GmbH lässt fehlerhafte Angaben in ebay-Angebot wettbewerbsrechtlich ahnden

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen der VSM Deutschland GmbH mit Sitz in Karlsruhe Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben der Verwendung einer ungültigen Version der Widerrufsbelehrung auch die Nutzung unzulässiger Klauseln in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 40.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er wird Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung unterrichten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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