Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

ChromOrange ist ein Anbieter sog. Stock Fotografien. Das bedeutet, im Gegensatz zur Auftragsfotografie, werden Bilder auf Vorrate produziert und sodann im Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kann sich sodann durch das reichhaltige Angebot klicken, Fotos auswählen und hieran sodann eine Lizenz erwerben.

 

Nicht selten kommt es vor, ob nun bewusst oder unbewusst, zu Urheberrechtsverletzungen.

 

So angeblich auch in den aktuell versendeten Abmahnungen. Hier fordert die ChromOrange Photostock die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.

 

Auch wenn Sie der Erhalt einer Abmahnung im ersten Moment überrascht, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und nehmen Sie nicht voreilig Kontakt zu Gegenseite auf. Lassen Sie sich nicht ungeprüft zum Abschluss eines Vergleichs oder gar zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung überreden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Ralph Schneider (markenglas.de) durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

 

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Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Getty Images durch Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer

Aktuell werden erneut Abmahnungen im Auftrag der Getty Images durch die Kanzlei Waldorf-Frommer versendet.

 

Zum Hintergrund

 

Getty Images ist eine Bildagentur, die über ein großes Archiv an Bildern, Illustrationen und Filmaufnahmen verfügt. Auf der Internetseite der Getty Images kann zunächst durch Eingabe von Suchbegriffen die Datenbank durchstöbert werden. Will man nun ein entsprechendes Bild verwenden, so soll eine Lizenz erworben und ein Honorar gezahlt werden.

Zu beachten ist, dass sowohl lizenzfreie als auch lizenzpflichtige Bilder angeboten werden. Lizenzpflichtige Bilddateien sind in ihrer Benutzung eingeschränkt. Denkbar ist zum Beispiel eine Beschränkung der Größe oder Verwendungsdauer. Ist eine Bilddatei lizenzfrei, so bedeutet das nicht, dass hier kein Honorar gezahlt werden muss, lediglich für eine Mehrfachverwendung muss dann nicht noch einmal eine Gebühr entrichtet werden.

Die Höhe des Honorars richtet sich sowohl nach der Größe des ausgewählten Bildes als auch nach Art der Lizenz in Verbindung mit der beabsichtigten Verwendungsart.

 

Abmahnung erhalten?

 

Getty Images lässt regelmäßig das Netz danach absuchen, ob Bilddateien o.Ä. illegal vervielfältigt wurden oder unberechtigterweise genutzt wurden.

 

So mancher lässt sich bewusst oder unbewusst dazu verleiten, seine Homepage, seinen Onlineshop oder seine Auktion durch fremde Bilder aufzuhübschen. Den Abgemahnten sind die Folgen einer Abmahnung oft unbekannt. Nicht selten gehen betroffene zunächst von Betrug oder Abzocke aus.

Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder sind gemäß § 72 ff UrhG urheberrechtlich geschützt sind.

Die unberechtigte Verwendung von Bildern der Getty Images kann zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen.

 

Auf die richtige Reaktion kommt es an!

 

Die Arg- und Ahnungslosigkeit so mancher Bilderverwender wird nicht selten bewusst ausgenutzt.

Sie sollten jetzt allerdings nicht in Panik geraten.

Keinesfalls sollten Sie selbstständig Kontakt zu den Anwälten aufnehmen oder gar die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung durch einen Anwalt unterschreiben. Nicht selten sind die Schadenersatzforderungen deutlich überzogen und können mithilfe eines Anwalts reduziert werden.

Sie sollten sich außerdem die Fristen notieren. Diese sind in aller Regel kurz bemessen. Zögern Sie daher nicht Kontakt zu einem Anwalt/einer Anwältin aufzunehmen. Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Vorsicht ist auch bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Diese sind häufig viel zu weit formuliert und haben mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Auch sollte die Abmahnung nicht schlichtweg ignoriert werden. Gegebenenfalls kommt es durch Ignorieren zu einem kostspieligen Verfahren.

 

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Urheberrechtliche Abmahnungen durch Waldorf-Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Uns liegen erneut gleich mehrere Abmahnungen durch die Münchner Kanzlei Waldorf-Frommer vor. Als Grund der Abmahnung wird die illegale Verbreitung über das Filesharing- bzw. P2P-Netzwerk „bittorrent“ genannt. Konkret sollen die Filme „Let’s be Cops – Die Party Bullen“ und „Maze Runner- Die Auserwählten im Labyrinth“.

 

Kann ich die „Abmahnung“ ignorieren?

 

Viele Betroffene glauben im ersten Moment nach Erhalt der Abmahnung an Abzocke oder Betrug. Allerdings sollte eine Waldorf-Frommer Abmahnung durchaus ernst genommen werden. Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert oder gar eigenmächtig Kontakt zu den Anwälten aufgenommen werden. Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst und setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung.

 

Hafte ich für das Tauschbörsenangebot?

 

Wer haftet kommt selbstverständlich auf den Einzelfall an. Daher sollte eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen. Die Verteidigungschancen für den Anschlussinhaber stehen jedenfalls gut, wenn er die behauptete Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Dargelegt werden kann dann zum Beispiel, dass der Partner, die Kinder, Mitbewohner oder gar ein Unbekannter haften könnte. Keinesfalls sollte dies allerdings ins Blaue hinein behauptet werden, da Konstellationen denkbar sind, in denen trotzdem Pflichten durch den Anschlussinhaber verletzt sein könnten.

 

Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

 

Allerhöchste Vorsicht ist natürlich bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Diese haben mit dem konkreten Sachverhalt nichts zu tun. Sollte der beauftragte Anwalt zu dem Ergebnis kommen, dass es im Einzelfall ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte diese auch stets durch den Anwalt entworfen werden. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht abgegeben werden.

 

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Urheberrechtliche Abmahnung von Movie Box und Show Box Nutzern durch Rechtsanwälte Waldorf-Frommer aus München im Auftrag der Getty Images, Sony Music, Warner Bros., Tele München, Constantin Film, Twentieth Century Fox, Universum Film u.A.

Aktuell werden Abmahnung an Benutzer der IOS App „Movie Box“ („Show Box“ bei Android Smartphones) versendet.

Zunächst mag der Erhalt einer solchen Abmahnung für Erstaunen sorgen, gehen doch die meisten Nutzer davon aus, dass es sich bei den Apps um Streaming Dienste handelt. Allerdings funktionieren diese nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen.

Sobald Inhalte heruntergeladen werden, steht eine Urheberrechtsverletzung im Raum. Die Unkenntnis der Nutzer über das genaue Funktionieren dieser Apps und Dienste, kann den Urheberrechtsverletzungen nicht entgegen gehalten werden.

 

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