Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Ralph Schneider (markenglas.de) durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

 

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Negative Bewertungen bei eBay und Amazon löschen

Der Multichannelvertrieb über eBay, Amazon und Co. beschert vielen Onlinehändlern lukrative Absatz- und Verkaufsmöglichkeiten. Jedoch sind Sie hier mehr denn je dem kritischen Verbraucher ausgesetzt. Dieser kann jeden Kauf, jede Transaktion bewerten. Oft geht es hier nicht immer ganz sachlich zu. Negative Bewertungen sind für Shopbetreiber nicht nur ärgerlich, sondern können geschäftsschädigende oder gar ruinöse Züge annehmen.

Auf negative Bewertungen sollten Sie frühzeitig reagieren, denn auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten!

 

1. Das Bewertungsprofil

 

Bei der Kaufentscheidung spielt das Bewertungsprofil eine überragend wichtige Rolle. Die Erfahrung zeigt: Verbraucher entscheiden sich insbesondere dann für einen bestimmten Verkäufer wenn das Verhältnis der Transaktionen mit positiver Bewertung besonders hoch ist. Das Verhältnis wird einem Indikator für Zuverlässigkeit und Qualität gleichgestellt.

Die Besonderheit hierbei ist, dass lediglich der Käufer negative und neutrale Bewertungen abgeben kann. An die Bewertungen sind wiederum bestimmte Privilegien geknüpft. So zum Beispiel der Status Powerseller auf der Verkaufsplattform eBay. Dieser kann nur erreicht werden kann, wenn die positiven Bewertungen insgesamt 98% aller Bewertungen ausmachen.

 2. Das Problem

 

Oft stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt herausfinden können, wer hinter der schlechten Bewertung steckt, denn diese wird mit dem registrierten Pseudonym abgebeben. Sie können! Der Bewertende musste nämlich bei der Registrierung sowohl seinen Namen als auch seine Adresse angeben.

Im Übrigen ist der Händler dann meist auf sich alleine gestellt. So hält sich eBay komplett aus Streitigkeiten in Bezug auf negative Bewertungen heraus und empfiehlt zunächst vor der Abgabe einer schlechten Bewertung Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen.

Ist es dafür zu spät und die Bewertung bereits abgegeben, so wird seitens eBay allenfalls dann gelöscht, wenn sich Käufer und Verkäufer hierüber einig sind.

Auch die Möglichkeit einen klärenden Kommentar direkt zur negativen Bewertung abzugeben, ändert nichts an der Tatsache, dass die Bewertung in der Statistik auftaucht. Kaum ein potentieller Käufer wird sich die Mühe machen sämtliche Kommentare zu den negativen Bewertungen durchzulesen.

3. Das können Sie tun

Wann genau kann die Löschung der Einzelbewertung verlangt werden?

 

Ergibt eine Gesamtschau, dass es sich bei der abgegebenen Bewertung, um Schmähkritik oder um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt oder wurde die Bewertung gar mit Schädigungsabsicht abgegeben, so kann Löschung beantragt werden.

Mag eine negative Bewertung an sich zwar noch von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst sein, so sind Sie doch rechtlich geschützt, wenn ihr Gewerbe durch solche Bewertungen in Gefahr gebracht wird.

Passen Sie auf: Ein Löschungsanspruch sollte gut begründet werden. Schließlich ist sind sie auf die Mithilfe der jeweiligen Verkaufsplattform angewiesen, denn diese wird die Löschung nur dann vornehmen, wenn ihr stichhaltige Argumente geliefert werden.

 

Beachten Sie, dass sich die Erfolgschancen enorm erhöhen, sollte hier mit juristischer Fachkompetenz vorgegangen werden.

Sollte sich herausstellen, dass ein Löschungsanspruch zu Ihren Gunsten ausfällt, so sind die außergerichtlichen Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts vom Käufer zu erstatten. Erfahrene Rechtsanwälte erkennen hier sofort wann ein weiteres Vorgehen keine Aussichten auf Erfolg verspricht und daher weitere kostenintensive Maßnahmen vermieden werden sollen.

 

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Google AdWords: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund irreführender Angaben

Aktuell liegt hier eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund irreführender Angaben, die im Rahmen einer Google AdWords Anzeige gemacht wurden, vor.

  1. Was sind AdWords?

Der Begriff AdWords setzt sich aus einem Wortspiel der englischen Begriffe „adverts“, Werbung und „words“, Wörter zusammen. Es handelt sich dabei um ein Werbesystem der Google Inc., womit Werbetreibende Anzeigen schalten können, die im Rahmen einer Google Suchanfrage bei Eingabe bestimmter Suchwörter, den Keywords, geschaltet werdem. So lassen sich effektiv neue Kunden auf die beworbene Webseite und die Produkte aufmerksam machen und umleiten.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

  1. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Hier sind im Allgemeinen sehr vielfältige Konstellationen denkbar. Generell kann man davon ausgehen, dass eine Abmahnung dann droht, wenn das Beworbene nicht mit dem tatsächlich Angebotenen übereinstimmt. Die Werbung kann dann irreführend sein.

In diesem Zusammenhang kann beispielshaft eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf, vom 06.05.2015 Az: 12 O 337/14 angeführt werden, das in diese Richtung argumentierte. In der Sache ging es um eine bestimmte Anzahl an verfügbaren und buchbaren Hotels, die von einem Anbieter beworben wurden. Die beworbene Anzahl stimmte nicht mit der tatsächlich verfügbaren überein.

  1. Das ist zu raten!

Der Erhalt einer Abmahnung überrascht die Betroffenen meist. Viele gehen zunächst davon aus, dass es sich um Betrug oder Abzocke handelt und ignorieren die Abmahnung schlichtweg. Tatsächlich ist das Ignorieren die schlechteste aller möglichen Reaktionen. Mit der Abmahnung werden Forderungen gestellt, äußern sie sich hierzu nicht, kann ihr Schweigen unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden. Auch sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung die geforderten Geldbeträge bezahlen. Sie können nicht sicher sein, ob die geforderten Beträge überhaupt berechtigt oder hingegen zu hoch angesetzt sind.

Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden. Hier kommt es entscheidend auf die Details an. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang und bei noch so kleinen Verstößen wird eine Vertragsstrafe fällig. Im schlimmsten Fall nehmen die Forderungen dann existenzbedrohende Ausmaße an. Vorsicht geboten ist bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Diese haben mit dem konkreten Fall nichts zu tun.

 

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Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Getty Images durch Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer

Aktuell werden erneut Abmahnungen im Auftrag der Getty Images durch die Kanzlei Waldorf-Frommer versendet.

 

Zum Hintergrund

 

Getty Images ist eine Bildagentur, die über ein großes Archiv an Bildern, Illustrationen und Filmaufnahmen verfügt. Auf der Internetseite der Getty Images kann zunächst durch Eingabe von Suchbegriffen die Datenbank durchstöbert werden. Will man nun ein entsprechendes Bild verwenden, so soll eine Lizenz erworben und ein Honorar gezahlt werden.

Zu beachten ist, dass sowohl lizenzfreie als auch lizenzpflichtige Bilder angeboten werden. Lizenzpflichtige Bilddateien sind in ihrer Benutzung eingeschränkt. Denkbar ist zum Beispiel eine Beschränkung der Größe oder Verwendungsdauer. Ist eine Bilddatei lizenzfrei, so bedeutet das nicht, dass hier kein Honorar gezahlt werden muss, lediglich für eine Mehrfachverwendung muss dann nicht noch einmal eine Gebühr entrichtet werden.

Die Höhe des Honorars richtet sich sowohl nach der Größe des ausgewählten Bildes als auch nach Art der Lizenz in Verbindung mit der beabsichtigten Verwendungsart.

 

Abmahnung erhalten?

 

Getty Images lässt regelmäßig das Netz danach absuchen, ob Bilddateien o.Ä. illegal vervielfältigt wurden oder unberechtigterweise genutzt wurden.

 

So mancher lässt sich bewusst oder unbewusst dazu verleiten, seine Homepage, seinen Onlineshop oder seine Auktion durch fremde Bilder aufzuhübschen. Den Abgemahnten sind die Folgen einer Abmahnung oft unbekannt. Nicht selten gehen betroffene zunächst von Betrug oder Abzocke aus.

Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder sind gemäß § 72 ff UrhG urheberrechtlich geschützt sind.

Die unberechtigte Verwendung von Bildern der Getty Images kann zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen.

 

Auf die richtige Reaktion kommt es an!

 

Die Arg- und Ahnungslosigkeit so mancher Bilderverwender wird nicht selten bewusst ausgenutzt.

Sie sollten jetzt allerdings nicht in Panik geraten.

Keinesfalls sollten Sie selbstständig Kontakt zu den Anwälten aufnehmen oder gar die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung durch einen Anwalt unterschreiben. Nicht selten sind die Schadenersatzforderungen deutlich überzogen und können mithilfe eines Anwalts reduziert werden.

Sie sollten sich außerdem die Fristen notieren. Diese sind in aller Regel kurz bemessen. Zögern Sie daher nicht Kontakt zu einem Anwalt/einer Anwältin aufzunehmen. Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Vorsicht ist auch bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Diese sind häufig viel zu weit formuliert und haben mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Auch sollte die Abmahnung nicht schlichtweg ignoriert werden. Gegebenenfalls kommt es durch Ignorieren zu einem kostspieligen Verfahren.

 

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Wettbewerbsrechtliche sowie markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Aktuell werden erneut marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH verschickt.

Gegenstand der Abmahnung sind Verkäufe von Buttons oder Armbändern über die Internetverkaufsplattform ebay. Den abgemahnten wird zum Vorwurf gemacht ungenehmigterweise das Markenlogo des BVB verwendet zu haben, sowie eine unlautere Rufausbeutung begangen zu haben. Neben Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe gefordert.

 

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Auch sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet unterzeichnen und abgeben. Oftmals sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit formuliert und heruntergeladenen Erklärungen aus dem Internet haben sicherlich nichts mit dem konkreten Fall zu tun und sollten daher grundsätzlich nicht abgegeben werden.

Generell ist beim Verkauf von unlizenzierten Fanartikeln Vorsicht geboten. Es besteht akute Abmahngefahr. Sind Sie unsicher, ob Sie abmahngefährdet sind oder welche rechtlichen Vorgaben Sie beim Verkauf zu beachten haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? So sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung.

 

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