Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Frau Petra Leonelli

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Petra Leonelli Kenntnis erlangt. Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im Bereich B2C. Gerügt wird eine mangelhafte Widerrufsbelehrung bezüglich der Nennung eines unpassenden Paragraphen aus dem BGB. Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 6.000[…]

Wenn die Überraschungsklausel den Durchschnittsverbraucher übertölpelt …

Wer einen Onlineshop betreibt, verwendet in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die darin enthaltenen Klauseln dürfen allerdings nicht willkürlich aufgestellt werden. Hier weist der Gesetzgeber die Phantasie der Verwender harsch in die Schranken.

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