Markenrechtliche Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft

Aktuell werden Abmahnungen durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft verschickt. Dabei geht es um Produkt Keys, Produktschlüssel, die auf verschiedenen Verkaufsplattformen angeboten werden und bei denen Microsoft seine Markenrechte verletzt sieht.

 

Microsoft gibt an, dass der Handel mit den angebotenen Product Keys nicht zulässig sei. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der Abmahnkosten und die Erteilung von Auskünften.

 

Sie sollten nicht vorschnell zahlen, denn ob die Abmahnung berechtigt ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

 

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Markenrechtliche Abmahnung der Audi AG durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte

Aktuell werden markenrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG verschickt. Was zu beachten ist, wenn es Sie „getroffen“ hat, erfahren Sie hier.

1. Was ist geschützt?

Darf jetzt niemand mehr „Audi“ sagen? Nein, so schlimm ist es natürlich nicht. Allerdings gibt es im geschäftlichen Verkehr einiges zu beachten.

So gibt es zahlreiche geschützte Audi-Marken. Zunächst einmal ist der Audi-Schriftzug als Wortmarke geschützt, sowie die berühmten 4 Ringe, und das in diversen Waren- und Dienstleistungsklassen.

2. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Markenrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der markenrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die Benutzung der Marke zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

3. Auf die richtige Reaktion kommt es an!

Gerade wegen der Gefahr empfindlicher Vertragsstrafen ist die richtige Reaktion entscheidend. Oft sind Onlinehändler betroffen, die ihre Produkte im eigenen Onlineshop oder aber auch auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon anbieten.

Grundsätzlich gilt: Eine Verletzung seiner Markenrechte muss sich der Rechteinhaber nicht gefallen lassen. Ob eine solche tatsächlich vorliegt, bedarf allerdings einer Prüfung im Einzelfall.

Vorsicht ist hier in vielerlei Hinsicht geboten:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Erstattung der Kosten, wird oft auch Auskunft verlangt. Gibt der Adressat der Abmahnung hier nur schwammige und zögerliche Auskünfte so, handelt er sich schnell eine Auskunftsklage ein. Diese ist mit zusätzlichen und hohen Kosten verbunden.

Sie sollten sich daher stets anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Notieren Sie sich am besten die Fristen und lassen Sie diese nicht verstreichen. Ein Schweigen kann unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Meistens ist diese deutlich zu weit formuliert. Auch sollten Sie keine vorformulierte, modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Diese hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Sie sollten die geforderten Geldbeträge nicht ungeprüft bezahlen. Hier bedarf es ebenfalls stets einer Einzelfallprüfung!

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Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Rimowa GmbH durch die Rechtsanwälte Kreisler Selting Werner

Aktuell werden Abmahnungen im Auftrag der Rimowa GmbH durch Rechtsanwalt Dr. Hauck verschickt. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Markenrechtsverletzungen. Unter anderem soll es hierbei um den Vertrieb von Koffern gehen. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Auskunft zu den gerügten Verstößen und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in beachtlicher Höhe.

 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment vor.

Die Coty Germany GmbH vertreibt nach eigenen Angaben Markenparfums verschiedener Marken. Darunter auch Klassiker der Marken Calvin Klein, Davidoff, Jil Sander etc. Weiterhin wird angegeben, dass man im Rahmen einer allgemeinen Marktkontrolle auf den nunmehr abgemahnten Shop aufmerksam geworden sei und dabei insbesondere auf diverse Siegel gestoßen sei, darunter auch ein Siegel mit dem Wortlaut „ Kaufen Sie nur Original Produkte“. Das Siegel wird von der Marketingagentur Youngcom GmbH vergeben, die nach eigenen Angaben gemeinsam mit Online-Händlern für Aufklärung bei den Verbrauchern sorgen möchte. Mit dem Siegel solle der Shop sein Engagement gegen Marken- und Produktpiraterie zeigen. Angaben dazu, ob von Seiten der Markenpiraten tatsächlich etwas geprüft wird, gibt es auf deren Homepage nicht.

Sodann wird dargelegt, dass die Verwendung des Siegels den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG erfülle. Die Täuschung sei darin zu sehen, dass der Verbraucher bei dem Siegel aufgrund einer Gesamtschau erwarte, dass eine unabhängige Organisation zum Schutz von Markenprodukte n den Shop überprüft habe, was nicht der Fall sei.

Gefordert werden sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Tragung der Kosten der Abmahnung.

 

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Das weitere Vorgehen ist entscheidend. Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst und setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung. Ob es ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben Bedarf stets einer Prüfung durch einen Anwalt. Nehmen Sie bitte nicht eigenständig Kontakt zur Gegenseite auf oder unterschreiben eine, womöglich aus dem Internet heruntergeladene Unterlassungserklärung, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat.

 

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Wettbewerbsrechtliche sowie markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Aktuell werden erneut marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH verschickt.

Gegenstand der Abmahnung sind Verkäufe von Buttons oder Armbändern über die Internetverkaufsplattform ebay. Den abgemahnten wird zum Vorwurf gemacht ungenehmigterweise das Markenlogo des BVB verwendet zu haben, sowie eine unlautere Rufausbeutung begangen zu haben. Neben Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe gefordert.

 

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Auch sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet unterzeichnen und abgeben. Oftmals sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit formuliert und heruntergeladenen Erklärungen aus dem Internet haben sicherlich nichts mit dem konkreten Fall zu tun und sollten daher grundsätzlich nicht abgegeben werden.

Generell ist beim Verkauf von unlizenzierten Fanartikeln Vorsicht geboten. Es besteht akute Abmahngefahr. Sind Sie unsicher, ob Sie abmahngefährdet sind oder welche rechtlichen Vorgaben Sie beim Verkauf zu beachten haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? So sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung.

 

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