Ebay Kleinanzeigen – Abmahnsicher mit den Texten von it-recht-PLUS

Das ursprünglich hauptsächlich für private Kleinanzeigen genutzte Portal der ebay Verkaufsplattform, erfreut sich inzwischen immer größerer Beliebtheit unter Händlern. Keine bis geringe Einstellgebühren und das einfache Erstellen der Anzeigen machen den ebay Kleinanzeigenmarkt besonders attraktiv. Anders als beim großen Bruder steht vor allen Dingen der lokale Markt und der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer im Vordergrund.

 

Was ist zu beachten?

 

Als Unternehmer haben Sie auch auf ebay Kleinanzeigen diverse Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Beginnend mit der Vorhaltung eines korrekten Impressums, sowie der korrekten Belehrung über den Widerruf und seine Folgen.

 

 

Auch wenn die Widerrufsbelehrung in der Regel dem Verbraucher zu Gute kommt, so gibt es doch Möglichkeiten für den Unternehmer die Rechtslage durch für Ihn günstige allgemeine Geschäftsbedingungen zu steuern.

 

Es sind bereits erste Abmahnungen im Umlauf!

 

Nicht selten führt der Erhalt einer Abmahnung zu existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer.

 

Gewerblich oder privat?

 

 

Ob sie privat oder gewerblich auftreten kommt natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls an und bedarf nicht selten einer genauen Prüfung.

 

Unser PLUS Tipp: Sind Sie unsicher, ob Sie privat oder gewerblich auftreten? Sprechen Sie uns an.

 

Sichern Sie sich jetzt ihr Angebot!

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Die urheberrechtliche Abmahnung: Geklaute Bilder bei Online-Auktionen auf der Verkaufsplattform ebay

Wer auf den einschlägigen Onlineplattformen verkaufen will, braucht vor allem eins: Jede Menge Zeit.

Auf ebay und Co. ist für den Verkaufserfolg neben einer originellen Artikelbeschreibung vor allen Dingen das Produktfoto ausschlaggebend. Zwar wirbt ebay mit dem Schnell-Einstelltool, die Realität sieht aber meist anders aus und so versucht so mancher sich kostbare Zeit zu sparen, indem er sich im reichen Produktfotoportfolio der Onlinehändler bedient.

 

Meist lässt eine Abmahnung, von denen uns erneut gleich mehrere vorliegen, dann nicht lange auf sich warten. Es herrscht Verwirrung bei den Adressaten. Den Betroffenen ist nicht klar, ob die Strafe wirklich zu zahlen ist. Handelt es sich gar um Betrug oder Abzocke?

Fakt ist: Das Erstellen guter Fotos ist mühsame Feinarbeit. Das Foto wertet das Produkt auf. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend, gut ausgeleuchtet und scharf sein. Der Laie kennt die notwendigen Kniffe hierzu meist nicht. Was der Laie ebenfalls nicht weiß: Eine Abmahnung kann unter Umständen existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Einwände, wie zum Beispiel das Vorbringen man sei „nur“ Privatverkäufer oder kenne die entsprechenden Vorschriften nicht zählen nicht.

Was ist zu tun?

Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sich die genannten Fristen. Suchen Sie sich professionellen Rat bei einem erfahrenen Anwalt. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Warten Sie nicht zu lange oder unterschreiben gar die beigefügte Unterlassungserklärung. Nehmen Sie nicht eigenmächtig Kontakt zur Gegenseite auf.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche sowie markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Aktuell werden erneut marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH verschickt.

Gegenstand der Abmahnung sind Verkäufe von Buttons oder Armbändern über die Internetverkaufsplattform ebay. Den abgemahnten wird zum Vorwurf gemacht ungenehmigterweise das Markenlogo des BVB verwendet zu haben, sowie eine unlautere Rufausbeutung begangen zu haben. Neben Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe gefordert.

 

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Auch sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet unterzeichnen und abgeben. Oftmals sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit formuliert und heruntergeladenen Erklärungen aus dem Internet haben sicherlich nichts mit dem konkreten Fall zu tun und sollten daher grundsätzlich nicht abgegeben werden.

Generell ist beim Verkauf von unlizenzierten Fanartikeln Vorsicht geboten. Es besteht akute Abmahngefahr. Sind Sie unsicher, ob Sie abmahngefährdet sind oder welche rechtlichen Vorgaben Sie beim Verkauf zu beachten haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? So sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Grunow im Auftrag der Firma Hufenbach Sporthandel

 

Erneut liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Rechtsanwalt Stefan Grunow aus Berlin im Auftrag der Firma Hufenbach Sporthandel vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen über die Internetverkaufsplattform ebay Sportartikel, in diesem Falle Tennisschläger, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu vertreiben. Des Weiteren seien die Anforderungen, die § 5 TMG stellt, nicht erfüllt, insbesondere sei im Rahmen der Angebote keine ladungsfähige Adresse angegeben worden. Gefordert werden daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen: […]

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die iProtect GmbH im Auftrag der Freihof Rechtsanwälte

Aktuell lässt die iProtect GmbH über die Freihof Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken. Grund der Abmahnungen seien wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße gegen das ElektroG. Dabei soll es um Registrierungspflichten für Elektrogeräte aus dem Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik gehen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, sowie Abmahnkosten.

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Vertreiben Sie Elektrogeräte und brauchen Unterstützung in Bezug auf Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich professionell beraten!

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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